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   VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89   

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VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89 (https://dejure.org/1990,8008)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.1990 - 10 S 2703/89 (https://dejure.org/1990,8008)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 10 S 2703/89 (https://dejure.org/1990,8008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ausräumen von Eignungsbedenken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1990, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 71.85

    Fahrerlaubnis - Gutachten - Mehrfachtätern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89
    Einen im Sinne des § 4 Abs. 1 StVG relevanten Charaktermangel darf die Verkehrsbehörde nicht zuletzt dann annehmen, wenn der Kraftfahrer sich dadurch als uneinsichtig erweist, daß er es ablehnt, sich zur Klärung von Eignungszweifeln einer angeordneten Begutachtung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 2.12.1960, a.a.O.; vgl. aus neuester Zeit Urt. v. 17.7.1987, NJW 1988, 1042).

    Die Klägerin bot der Beklagten in dieser Hinsicht bereits deshalb berechtigten Grund zu Eignungsbedenken, weil sie innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mehrfach durch Verstöße gegen verkehrssicherheitsrelevante Vorschriften aufgefallen war und deshalb beim Verkehrszentralregister einen Punktestand von 18 erreicht hatte (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urt. v. 17.7.1987, a.a.O., und Beschl. v. 13.6.1989, DAR 1989, 396).

    Dieses Gefahrenbewußtsein und die Einsicht, in der Praxis danach handeln zu müssen, ist erlern- und durch Abfragen überprüfbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.7.1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89
    Dabei sind alle Umstände heranzuziehen, die Aufschluß über die körperliche, geistige und charakterliche Eignung geben können (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 2.12.1960, BVerwGE 11, 274; vgl. aus neuester Zeit Beschl. v. 24.1.1989, NJW 1989, 1623).

    Einen im Sinne des § 4 Abs. 1 StVG relevanten Charaktermangel darf die Verkehrsbehörde nicht zuletzt dann annehmen, wenn der Kraftfahrer sich dadurch als uneinsichtig erweist, daß er es ablehnt, sich zur Klärung von Eignungszweifeln einer angeordneten Begutachtung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 2.12.1960, a.a.O.; vgl. aus neuester Zeit Urt. v. 17.7.1987, NJW 1988, 1042).

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89
    Das ist der Fall, wenn hinreichender Anlaß besteht, die Fahreignung anzuzweifeln, und die Überprüfung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geeignet ist, zur Klärung der konkret aufgetauchten Eignungszweifel beizutragen (vgl. BVerwG, Urteile v. 18.3.1982, BVerwGE 65, 157, und v. 11.7.1985, NJW 1986, 1562).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89
    Dabei sind alle Umstände heranzuziehen, die Aufschluß über die körperliche, geistige und charakterliche Eignung geben können (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 2.12.1960, BVerwGE 11, 274; vgl. aus neuester Zeit Beschl. v. 24.1.1989, NJW 1989, 1623).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 33.83

    Berufungsgericht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Fahreignung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 10 S 2703/89
    Das ist der Fall, wenn hinreichender Anlaß besteht, die Fahreignung anzuzweifeln, und die Überprüfung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geeignet ist, zur Klärung der konkret aufgetauchten Eignungszweifel beizutragen (vgl. BVerwG, Urteile v. 18.3.1982, BVerwGE 65, 157, und v. 11.7.1985, NJW 1986, 1562).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1993 - 10 S 854/93

    Überwindung der Prüfungsangst als allgemeines Eignungskriterium bei der

    Diese Befähigung ist daher sowohl von Anfängern als auch von Kraftfahrern mit längerer Fahrpraxis zu fordern, so daß ihr Verlust ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen macht (BVerwG, U.v. 18.3.1982, a.a.O., S. 158 ff.; U. des Senats v. 16.1.1990 - 10 S 2703/89 -, VBlBW 1990, 438).

    Diese Prüfung ist nach der Systematik des § 15 b Abs. 2 StVZO vielmehr den amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten (U. des Senats v. 16.1.1990 - 10 S 2703/89 - VBlBW 1990, 438).

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